ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Das Honorarkonsulat des Königreichs Dänemark in Poznań [Posen] wurde mit Einwilligung der Behörden der Republik Polen Anfang des Jahres 2004 gegründet. Am 27. Oktober 2003 ernannte die dänische Königin in Kopenhagen Herrn Krystian M. Ziemski zum Honorarkonsul.
Der Einzugsbereich des Konsulats umfasst die Wojewodschaft Wielkopolska [Großpolen] und die Wojewodschaft Lubuskie.
KONSULARDIENSTLEISTUNGEN
Aufgabe des Konsulats des Königreichs Dänemark ist es, den dänischen Staatsbürgern während ihres Aufenthalts in Polen zu helfen, etwa im Falle des Verlusts von Dokumenten.
Das Konsulat arbeitet eng mit der Konsularabteilung der dänischen Botschaft in Warschau zusammen.
HONORARKONSULAT IST BERECHTIGT,
- AUSSTELLEN ZEITWEILIGER REISEPASS FÜR BÜRGER AUS DÄNEMARK
- VERLÄNGERUNG DES REISEPASSES
- DIE HERSTELLUNG PÄSSE FÜR DIE KINDER IM ALTER VON 12 JAHREN ERREICHEN
Ein dänischer Staatsbürger, der seinen Reisepass, etwa durch Diebstahl, verloren hat, kann sich im Honorarkonsulat zwecks Ausstellung eines zeitweiligen Reisepasses melden.
Geforderte Dokumente:
- Personaldokument (z.B. Personalausweis oder Führerschein)/b>
- zwei Passbilder (1 zum Antrag, 1 für den Reisepass)
- Passantrag (erhältlich im Konsulat)
Die Kosten für die Ausstellung eines zeitweiligen Reisepasses betragen 538 PLN, d.h. 127 Euro.
Ein dänischer Staatsbürger, dessen Reisepass ausgelaufen ist, kann sich im Honorarkonsulat zwecks Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses melden.
Geforderte Dokumente:
- Reisepass, dessen Gültigkeit ausgelaufen ist
- Passantrag (erhältlich im Konsulat)
Die Kosten der Verlängerung des Reisepasses betragen 538 PLN, d.h. 127 Euro.
FÜR DIE KINDER IM ALTER VON 12 JAHREN ERREICHEN.
Personen, die das Sorgerecht für das Kind haben, müssen den Passantrag persönlich einbringen, d.h. sie müssen ihn unterschreiben und bei der Abgabe ihren eigenen Reisepass vorlegen. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht besitzen (z.B. wenn sie verheiratet sind), reicht es nicht aus, wenn nur ein Elternteil den Antrag unterzeichnet. Kinder ab dem 8. Lebensjahr müssen bei der Abgabe des Passantrags persönlich anwesend sein.
Geforderte Dokumente:
- altes Reisedokument des Kindes,
- zwei Passbilder (1 zum Antrag, 1 für den Reisepass)
- gekürzte Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes,
- Abschrift der Heiratsurkunde der Eltern des Kindes (und im Falle, wenn die Eltern nicht verheiratet sind – Erklärung über die Ausübung des Sorgerechts)
- Reisepässe der Personen, die das Sorgerecht für das Kind besitzen (in der Regel beide Elternteile),
Die Kosten der Ausstellung des Kinderreisepasses betragen 538 PLN, d.h. 127 Euro.
Das Konsulat ist montags bis freitags von 9.00 und 17.00 Uhr geöffnet.
Adresse: ul. Strusia 10, 60-711 Poznań [Posen]
E-mail: ziemski@ziemski.com.pl
tel. (48 61) 866 26 28, fax (48 61) 865 82 56
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK IN POLEN
Botschaft des Königreichs Dänemark
ul. Marszałkowska 142
00-061 Warszawa
e-mail: wawamb@um.dk
Tel.: +48 (22) 565 29 00
Fax: + 48 (22) 565 29 70
Öffnungszeiten der Botschaft:
Montag: 10:00-16:30
Dienstag – Donnerstag: 10:00-16:00
Freitag: 10:00-15:00
Öffnungszeiten der Konsularabteilung:
Montag – Donnerstag: 10:00-15:00
Freitag: 10:00-14:00
Die Konsularabteilung der Botschaft hilft in Zusammenarbeit mit den Honorarkonsulaten dänischen Staatsbürgern während ihres Aufenthalts in Polen, etwa im Falle der Verhaftung, bei Verlust der Reisedokumente, bei Todesfällen, Krankheiten usw.
Zu den Aufgaben der Konsularabteilung gehört ebenfalls die Annahme von Passanträgen.
Handelsabteilung
Tel.: (22) 565 29 00
Fax: (22) 565 29 73
Die dänische Botschaft in Warschau unterstützt dänische Firmen bei der Exporttätigkeit sowie bei Investitionen in Polen. Mehr Informationen zum Thema der dahingehenden Aktivitäten der Botschaft können in der Handelsabteilung erlangt werden, Tel.: 022 565 29 00, E-Mail: wawamb@um.dk
Polnische Unternehmen, die an einem Auftritt auf dem dänischen Markt interessiert sind, können detaillierte Informationen in der Abteilung zur Förderung von Handel und Investitionen der Botschaft der Republik Polen in Kopenhagen erhalten: http://www.kopenhaga.trade.gov.pl/
KONSULATE DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK IN POLEN
Umfasst folgende Wojewodschaften: Pomorskie [Pommern] und Warmińsko-Mazurskie [Ermland und Masuren]
Konsul: Julian Skelnik
Konsulat des Königreichs Dänemark
ul. Legionów 37/3
81-405 Gdynia
Mobil: +48 603 873 634 (24 Stunden)
Öffnungszeiten: montags, mittwochs und donnerstags 16.00-18.00 Uhr
Umfasst folgende Wojewodschaften: Śląskie [Schlesien], Małopolska [Kleinpolen] und Podkarpackie [Karpatenvorland]
Konsul: Janusz Kahl
Konsulat des Königreichs Dänemark
ul. Świętej Anny 5
31-008 Kraków
Tel.: +48 12 421 71 20/421 73 80
Mobile: 601 336 880
Fax: +48 12 421 72 91
e-mail: j.kahl@nordichouse.pl
Öffnungszeiten: an Arbeitstagen von 9.00-16.00 Uhr
Umfasst die Wojewodschaft Łódź
Konsul: Krzysztof Apostolidis
Konsulat des Königreichs Dänemark
ul. Piotrkowska 89
90-425 Łódź
Tel. +48 42 630 69 52
Fax: 0048 42 632 87 11,
e-mail: konsulat@partnercenter.pl
Öffnungszeiten: 12.00-16.00
Umfasst die Wojewodschaft Zachodniopomorskie [Westpommern]
Konsul: Andrzej Preiss
Konsulat des Königreichs Dänemark
ul. Piłsudskiego 1a
70-420 Szczecin
Tel./Fax: +48 91 433 0930
e-mail: konsulat.danii@preiss.pl
Öffnungszeiten: an Arbeitstagen von 9.00-12.00 Uhr
Umfasst folgende Wojewodschaften: Dolnośląskie [Niederschlesien] und Opolskie [Oppeln]
Konsul: Maria Keller
Konsulat des Königreichs Dänemark
ul. Rynek 7B
50-106 Wrocław
Tel./Fax: +48 71 372 3950
Öffnungszeiten: 10.00 – 14.00 Uhr von Montag bis Donnerstag